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Infos zur Straßenverkehrszulassungsordnung  ( StVZO)

Rennräder, Mountainbikes, Crossräder, Fitnessräder .. sind Sportgeräte, deren serienmäßige Ausrüstung  nicht der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht.

Der Gesetzestext der StVZO ist sehr umfangreich.   Diese Seite ist eine kurze Übersicht und nicht vollständig. Die Infos dieser  sind meine persönliche Einschätzungen der Gesetzeslage (nicht vollständig und ohne Gewähr auf Aktualiät und Richtigkeit)

Unabhängig von geltenden Vorschriften sollte ein funktionsfähiges Fahrrad selbstverständlich sein (Bremsen, Schaltung, Bereifung etc..) 

 

Sportliche Betätigung auf Radwegen, Feldwegen, Waldwegen gilt  m. Wissens nicht als "Teilnahme am Straßenverkehr" und wäre dann nicht von den Vorschriften betroffen.

 

Laut  StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)  muss ein Fahrrad, welches am  offentlichen Straßenverkehr** teilnimmt, folgende Sicherheitseinrichtungen aufweisen.

  • Beleuchtungsanlage mit Dynamo (Lichtmaschine), Scheinwerfer, Rücklicht. 
  • Alternativ zu einer "Dynamobeleuchtung" ist  seit Juli 2013  auch eine Batterie-/Akkubeleuchtung zulässig.  Diese muss am  Fahrrad montiert sein  (also keine Stirnleuchte etc..)
  • Speichenstrahler oder Reflexreifen an den Reifen
  • Klingel
  • zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen

Die Ausrüstung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die hier - der Übersichtlichkeit wegen - nicht erwähnt sind.

Räder, die nicht entsprechend der StVZO ausgerüstet sind, dürfen (streng nach Gesetz) nicht am Straßenverkehr*  teilnehmen. (wobei sportliche Betätigung auf Rad-/Feld-/Waldwegen meiner Meinung nach nicht als Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zählt)

Soweit die rechtliche Seite (Theorie)

 

Und in der Praxis?

  • eine Batteriebeleuchtung wird meist akzeptiert/toleriert, auch wenn die StVZO nicht ganz  genau eingehalten wird.
  • Rennräder mit Speichenstrahlern, Klingel, Pedalstrahlern, Front-/Rückstrahlern sind selten zu sehen.  (mir ist nicht bekannt, dass ein Rennradfahrer wegen fehlenden Seitenstrahlern bestraft wurde)
  • Es ist regional unterschiedlich, wie streng die Polizei die GENAUE Einhaltung der Vorschriften überprüft.

 

 

 

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