stand 2017 technik/
Infos zur
Straßenverkehrszulassungsordnung ( StVZO)
Rennräder, Mountainbikes, Crossräder, Fitnessräder ..
sind Sportgeräte, deren serienmäßige Ausrüstung
nicht der
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entspricht.
Der Gesetzestext der StVZO ist
sehr umfangreich.
Diese Seite ist eine kurze Übersicht und nicht vollständig.
Die Infos
dieser sind meine persönliche Einschätzungen der Gesetzeslage (nicht
vollständig und
ohne Gewähr auf Aktualiät und Richtigkeit)
Unabhängig von geltenden Vorschriften sollte ein
funktionsfähiges Fahrrad selbstverständlich sein (Bremsen, Schaltung,
Bereifung etc..)
Sportliche Betätigung auf Radwegen, Feldwegen,
Waldwegen gilt m. Wissens
nicht als "Teilnahme am Straßenverkehr" und
wäre dann nicht von den Vorschriften betroffen.
Laut StVZO
(Straßenverkehrszulassungsordnung)
muss ein Fahrrad, welches am offentlichen
Straßenverkehr** teilnimmt,
folgende Sicherheitseinrichtungen aufweisen.
- Beleuchtungsanlage mit Dynamo
(Lichtmaschine), Scheinwerfer, Rücklicht.
- Alternativ zu einer "Dynamobeleuchtung" ist seit Juli 2013
auch eine Batterie-/Akkubeleuchtung zulässig.
Diese muss am Fahrrad montiert sein (also
keine Stirnleuchte etc..)
- Speichenstrahler oder Reflexreifen an den Reifen
- Klingel
- zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
Die Ausrüstung muss bestimmte Anforderungen
erfüllen, die hier - der Übersichtlichkeit wegen - nicht erwähnt sind.
Räder, die nicht entsprechend der StVZO ausgerüstet
sind, dürfen (streng nach Gesetz) nicht am
Straßenverkehr* teilnehmen. (wobei sportliche
Betätigung auf Rad-/Feld-/Waldwegen meiner Meinung nach nicht als Teilnahme am
öffentlichen Straßenverkehr zählt)
Soweit die rechtliche Seite (Theorie)
Und in der Praxis?
- eine Batteriebeleuchtung
wird meist akzeptiert/toleriert, auch wenn die StVZO nicht ganz genau
eingehalten wird.
- Rennräder mit Speichenstrahlern, Klingel, Pedalstrahlern, Front-/Rückstrahlern
sind selten zu sehen. (mir ist nicht
bekannt, dass ein Rennradfahrer wegen fehlenden Seitenstrahlern bestraft
wurde)
- Es ist regional unterschiedlich, wie streng die Polizei die GENAUE Einhaltung
der Vorschriften überprüft.

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